Gemeindewerkstatt

Gemeindewerkstatt mitten im Ortskern

Die Gemeindewerkstatt wurde auf Initiative eines Vereins "wiederbelebt". Das Gebäude war vor vielen Jahren das Probelokal des Musikvereins. Als der Musikverein in die neuen Proberäume des Kathreinerhauses übersiedelt ist, waren die Räumlichkeiten ungenutzt. Der Verein "Gemeindewerkstatt" erarbeitete ein Konzept, stellte es der Gemeinde vor und es wurde schließlich zusammen umgesetzt. 


Das Veranstaltungsgebäude ideal für kleine Veranstaltungen (Kabarett, Seminare, Kochkurse, Feiern) 


Vorhandenes Inventar:

73 Stühle

4 Tische

1 Beamer mit Leinwand

Küche mit Kaffemaschine, Kühlschrank, Gefrierschrank, E-Herd mit Backrohr, Geschirrspülmaschine, Besteck, Teller, Kaffeehäferl 

Abstellraum

WC (öffentliches WC ist nebenan)




Veranstaltungsraum mit BestuhlungVeranstaltungsraum mit Bestuhlung

Veranstaltungsraum GemeindewerkstattVeranstaltungsraum mit Küche für Ausschank

Text

Kontakt

OrtDorf 100
8171 Sankt Kathrein am Offenegg I.Viertel
Telefon+43 3179 8231
E-Mail-Adressekanzlei@st-kathrein-offenegg.gv.at

Formulare

  • Veranstaltungsmeldung (105 KB)
    Hinweis
    Hinweis

    Veranstaltungen die im eigenen Gemeindegebiet liegen, sind im Gemeindeamt rechtzeitig anzumelden.

    Bei einer nicht ordnungsgemäßem Meldung kann die Veranstaltung untersagt werden und ist mit Strafen zu rechnen.


    Unterscheidungen bei der Veranstaltungsmeldung:


    Meldepflichtige Veranstaltungen sind

    • Kleinveranstaltungen (unter 300 Teilnehmer) bei dem keine Gefährdung der Teilnehmer und unbeteiligten Personen zu erwarten ist und die Veranstaltungszeit zwischen 8 und 23 Uhr ist,
    • oder in Gastgewerbebetrieben welche nicht vom Betriebsinhaber selbst abgehalten werden,
    • Veranstaltungen in bewilligten Veranstaltungsstätten,
    • müssen spätestens 2 Wochen vor Beginn angemeldet werden.



    Anzeigepflichtige Veranstaltungen sind

    • bei 300-1000 Teilnehmer außerhalb einer genehmigten Veranstaltungsstätte, 
    • oder die länger als 23 Uhr dauern
    • müssen mindestens 6 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. 

    Die Gemeinde kann mit Bescheid Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung auf Kosten des Veranstalters vorschreiben


    Bewilligungspflichtige Veranstaltungen sind

    • Veranstaltungen bei der über 1000 Teilnehmer zu erwarten sind
    • müssen 3 Monate vor Beginn bei der Bezirkshauptmannschaft Weiz angemeldet werden.



    Für Märkte oder Straßensperren (Gemeindestraßen) muss beim Bürgermeister eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. 

    Landesstraßen-Sperren sind bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.


    Hüpfburgen: Werden bei einer Veranstaltung Hüpfburgen oder sonstige Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt, muss eine eigene Meldung "Mobiler Veranstaltungsbetrieb" erfolgen. Es dürfen nur Veranstaltungseinrichtungen aufgestellt werden, welche im Steiermärkischen Veranstaltungsregister eingetragen sind.



    Meldung Kleinveranstaltung herunterladen (0.1 MB)

    Anzeige Veranstaltung herunterladen (0.12 MB)

    Antrag Großveranstaltung herunterladen (0.12 MB)

    Mobiler Veranstaltungsbetrieb Meldung herunterladen (0.1 MB)

wegfinder

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Dies ist der interaktive Ortsplan. Die Karte dient der räumlichen Orientierung und ergänzt die textlichen Kontaktinformationen. Die Karte kann per Maus bedient werden. Alternativ können Sie die Adresse oben manuell in einem externen Kartendienst öffnen.