Leerstands- oder Zweitwohnsitzabgabenerklärung bis 31.3.2024 melden

Wappen der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg

Die bisherige Ferienwohnungsabgabe wurde mit 01.01.2023 abgeschafft. 

Das Land Steiermark hat das „Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz“ – StZWAG; LGbl. 46/2022 erlassen um Wohnräume zu mobilisieren und dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken. Die Gemeinden werden ermächtigt diese Abgabe für Zweitwohnsitz oder Leerstände einzuheben.

Die Gemeinden verwenden diese Abgaben unter anderem für die Instandhaltung von Infrastruktureinrichtungen.

Die Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet pro m2 der Nutzfläche € 8,00 und fällt für Gebäudeeigentümer ohne Hauptwohnsitzmeldung an.

Die beiden neuen Abgaben entstehen mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres (erstmals mit 31.12.2023). Diese sind von den Abgabepflichtigen selbst zu berechnen (Selbsterklärungsabgabe!) und unter Bekanntgabe der Nutzfläche bis zum 31. März des Folgejahres (erstmals mit 31.03.2024) der Gemeinde zu melden.


Link zu den Formularen

Link zur Verordnung

09.01.2024